Vor Reisen durch Europa sollte man sich über Bedingungen und Vorschriften in den europäischen Länder informieren. Teilweise gibt es heute noch immer erhebliche Unterschiede in den Verkehrsregeln im Straßenverkehr und den Benutzungsbedingungen bei Bus und Bahn. Zu verschiedenen Themen hat die Redaktion von Reisetipps-Europa mit aktiven Mitgliedern vom Allgemeinden Deutschen Fahrradclub ADFC, Verkehrsclub Deutschland VCD, ProBahn - Fahrgastverband, ACE, ADAC Informationen zusammengestellt.
Die Internetseiten des VCD-Verkehrsclub Deutschland bieten unter dem Stichwort Tourismus Tipps, Vorschläge und Karten. VCÖ-Österreich und VCS-Schweizs geben ebenfalls Hinweise zu Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Handlungvorschläge für Probleme, die bei einer Bahnfahrt auftreten können, findet man leider noch nicht.
Unsere Tipps: Aktive Mitglieder vom Allgemeinen Deutschen Fahrradclub ADFC, Verkehrsclub Deutschland VCD und ProBahn - Fahrgastverband haben auf dieser Seite für Sie Erfahrungen und Tipps zum Bahnfahren zusammengestellt.
Weitere Tipps zu Bahn und Bus hat Iko Tönjes vom VCD NRW unter Tipps zu Bahn und Bus in NRW zusammengestellt.
Es wurden ca. 2000 unserer ÖV-Online-Tagebücher der letzen 3 Jahre
ausgewertet und die Tipps und Probleme zusammen gestellt. (Dank an alle Teilnehmer)
(Diese Tipps und Infos betreffen den Bahnverkehr allgemein und sind nicht auf ein bestimmtes Bahnunternehmen bezogen!
Alle Angaben ohne Gewähr - Es können sich jederzeit Änderungen bei Telefonnummern und Internetadressen ergeben.)
Bahnhöfe - Umsteigebahnhöfe - Deponieren von Reisegepäck - Barrierefreiheit an Bahnhöfen in Europa
Mehr als 80% der Bahnhöfe sollen in Deutschland barrierefrei sein. Das bezieht sich jedoch nur auf das Gelände im Eigentum des Eisenbahn-Verkehrsunternehmens. Sich anschließende Treppen oder steile Zuwege im öffentlichen Bereich werden dabei nicht berücksichtigt. Zudem werden nur Bahnhöfe und Haltepunkte berücksichtigt mit mehr als 1000 Fahrgästen pro Tag. Der Bahnhof Bad Bentheim gehört z.B. 2017 nicht dazu!
Sie können nicht davon ausgehen, dass die Aufzüge oder Rolltreppen funktionieren. In diesem Fall steht Ihnen auch keine Tragehilfe durch Bahnpersonal zur Verfügung. Meist fehlen auch Hinweise, welche Alternativen zur Verfügung stehen.
Die Benutzung von Aufzügen zum Bahnsteig an unbesetzten Bahnhöfen sind für Reisende mit Risiko verbunden. Über die DB-Notfallnummer ist Hilfe nur mit längerer Wartezeit zu erwarten.
Weitere Infos zu Bahnhöfen erhalten Sie bei der Mobilitätsservicezentrale Tel. 0180-6512512 - msz@deutschebahn.com
In der Schweiz sind viele Bahnhöfe neben Treppen und Aufzügen auch mit Rampen zu den Bahnsteigen ausgestattet.
Im Zug
In den Regionalzügen, die heute meist als Triebwagen fahren, steht nur eine Toilette zur Verfügung. Sollten Sie oder Ihre Kinder während der Fahrt eine defekte Toilette vorfinden, sind Sie auf Selbsthilfe angewiesen. Ein Tipp einer Familie, die mit drei Kindern mit der Bahn unterwegs sind, immer einen Kanister und Trichter im Reisegepäck zu haben. Eine Fahrtunterbrechung bei zuggebundenen Fahrkarten führt zu erheblichen Mehrkosten für Sie. Bei Toilettendefekt nutzten Fußballfans auch schon Mal die 1. Klasse.
Achten Sie bei Reservierungen von Sitzplätzen darauf, daß Sie nicht an einem sogenannten Wandfenster zu sitzen kommen. (Hier sitzen Sie nicht am Fenster, sondern vor der Wand zwischen den Fenstern).
Nehmen Sie genügend Getränke mit auf die Reise, eine Versorgung im Notfall kann durch das Bahnpersonal meist nicht gewährleistet werden.
Wetter => 'Alle reden vom Wetter, wir nicht'
'Alle reden vom Wetter, wir nicht', das war der Werbespruch der Eisenbahn in den 1980er Jahren. Bis heute hat sich die Technik und Logistik weiterentwickelt. In den Lokomotiven und Triebzügen hat die Elektronik Einzug gehalten. Wenn es wärmer als 30 Grad Außentemperatur hat, fallen regelmäßig die Klimaanlagen aus. (Schutz vor Überhitzung der Klimaaggregate!) Kündigt sich eine Schlechtwetterfront mit stärkerem Wind an, stellt in Deutschland die Bahnunternehmen vorsorglich den Verkehr ein (Herbst 2017!). Sollte es dann auch noch schneien, können die Zuge auf den Hochgeschwindigkeitsstrecken nur noch langsam fahren. (Winter 2017!) Nebenstrecken werden des öfteren durch umgefallene Bäume blockiert. Ganze Bahnhöfe werden auch vom Netz genommen (es fährt dann kein Zug mehr), weil die Weichen, vom Schnee blockiert, sich nicht mehr umlegen lassen. In den Alpen der Schweiz und Österreich gibt es dafür seit Jahren Weichenheizungen.
Sie sollten sich auf Ihrer Zugreise im Hochsommer und im Winter auf diese widrigen Umstände einrichten. Nehmen Sie im Sommer genügend Getränke, auch für Ihre Kinder mit. Das Zugpersonal hat dafür nicht vorgesorgt. Im Winter kann es Ihnen passieren, dass Sie längere Zeit auf der freien Strecke im Zug ausharren müssen. Kerzen müssen Sie nicht mitnehmen, die meisten Züge verfügen über eine Batterie für die Notstromversorgung mit Licht, aber nicht für die Heizung.
Zugausfälle
Im komplexen Bahnsystem treten immer wieder Verspätungen und Zugausfälle auf. Rechnen Sie nicht mit schnellen und umfassenden Informationen. Das Bahnpersonal ist, wenn überhaupt am Bahnhof oder Bahnsteig vorhanden, oft überfordert.
Wird ein Regionalzug als verspätet gemeldet, bedeutet das nicht, dass er ihren Bahnhof auch erreicht. Da ein Regionalzug auf der Gesamtstrecke täglich mehrmals pendelt, kann er von der Zugleitstelle auch vor Erreichen des Endbahnhofs enden und die Rückfahrt beginnen, damit er dann wieder im Fahrplan fährt. Wenn Sie die Möglichkeit haben, fahren Sie mit einem anderen Zug dem verspäteten Zug entgegen, das erhöht die Wahrscheinlichkeit, das Ziel doch noch zu erreichen.
Klären Sie vor der Reise, wer Sie im Notfall mit einem PKW abholen kann. Nehmen Sie entsprechende Telefonnummern mit auf die Reise.
Mobiles Telefonieren ist aber im Notfall oft nicht möglich, weil die Mobilfunkzelle überlastet ist.
Zuganschlüsse und Verspätungen
Mehr als 80% der Züge in Deutschland sind pünktlich. (Aussage der DB 2017) - Aber ein Zug gilt erst mit mehr als 5 Minuten Verspätung als verspätet und wird in die Statistik aufgenommen.
Jeder 6. Zug hatte 2017 mehr als 5 Minuten Verspätung. Diese Zeit geht von Ihrer Umsteigezeit verloren, außer der Anschlusszug hat ebenfalls Verspätung.
Ausgefallene Züge gelten nicht als verspätet, weil sie gar nicht gefahren sind. Aber der Reisende muss bis zum nächsten Zug warten. (Paradox: Wenn alle Züge auf einer Strecke ausfallen, waren alle Züge pünktlich !!)
Erhebungsgrundlage für die Pünktlichkeitsentwicklung in Deutschland: Die dargestellten Prozentwerte geben den Anteil pünktlicher Halte in Bezug auf alle Unterwegs- und Endhalte wieder. Ein Halt wird als pünktlich gewertet, wenn die planmäßige Ankunftszeit um weniger als 6 Minuten überschritten wurde. Die Pünktlichkeitsstatistik bildet die mehr als 800.000 Fahrten von Personenzügen eines Monats ab. Dabei fließen alle Verkehrshalte der mehr als 20.000 monatlichen Fahrten im Fernverkehr und der rund 780.000 monatlichen Fahrten im Nahverkehr - inklusive aller S-Bahnen - in die Pünktlichkeitserhebung ein.
Sitzplatzreservierung in Zügen
Ein reservierter Sitzplatz sollte frei sein, wenn ihn der Reisende erreicht. Das ist besonders in Skandinavien üblich. In deutschen Zügen ist meist eine Diskussion mit uneinsichtigen Fahrgästen notwendig. Entweder fehlen die Hinweise auf einen reservierten Sitzplatz im Zug oder es wird auf noch freie andere Plätze verwiesen.
Fahrradmitnahme in Zügen
Deutschland: (Stand 2020)
Fernverkehrszügen: Nur mit Reservierung ist die Fahrradmitnahme möglich. Durch verspätete Ankunft Ihres Zuges am Umsteigebahnhof haben Sie kein Anrecht, dass im nächsten Zug Ihr Fahrrad mitgenommen wird.
Nahverkehrszügen: In vielen Verkehrsverbünden ist die Fahrradmitnahme zu bestimmten Zeiten möglich. Leider unterscheiden sich diese Zeiten und die Kosten erheblich. Teilweise ist die Fahrradmitnahme sogar kostenfrei. Auf dem Bahnsteig sollten sich Reisende mit Fahrrad in der Mitte des Bahnsteigs aufhalten, denn das Fahrradabteil ist in Nahverkehrszügen oft nicht an der selben Stelle im Zug. So haben Sie eher die Möglichkeit das Fahrradabteil während des kurzen Aufenthalts des Zuges noch zu erreichen.
Für Kinderfahrräder müssen in einigen Regionen auch Fahrradfahrkarten gelöst werden.
Die überwiegende Zahl der Nahverkehrszüge hat einen niedrigen oder stufenlosen Einstieg (Niederflurzug). Bei Fernverkehrszügen sind meist zwei bis drei Stufen mit dem Fahrrad zu überwinden.
Immer wieder kommt es zu unplanmäßigen Gleisänderungen, so das der Zug an einem anderen Bahnsteig einfährt. Dann müssen sie innerhalb von wenigen Minuten den Bahnsteig wechseln.
Fahrradtransport am Bahnhof oder Haltepunkt ist bei ebenerdigem Zugang kein Problem. In den Bahnhöfen mit mehreren Bahnsteigen haben die Treppen oft keine Schieberillen für Fahrräder. Aufzüge sind an kleinen Bahnhöfen meist nicht vorhanden. An größeren Bahnhöfen müssen sich Reisende mit Fahrrad den Aufzug mit anderen Fahrgästen, Kinderwagen und Rollstühlen teilen. Planen Sie genügend Umsteigezeit zum Anschlusszug ein.
Wenn die Bahnstrecke auf Ihrer Zugfahrt gesperrt ist, kann auf diesem Teilstück Schienenersatzverkehr mit Bussen eingerichtet sein. Einen Fahrradbeförderung im oder am Bus ist dann nicht möglich.
Tipp vom VCD Nordost: Im Hauptbahnhof Stralsund haben Radreise-Gruppen die Möglichkeit, nach Voranmeldung bei der Info die Gleise zu queren (statt sich - portioniert - durch die recht kleinen Aufzüge bzw. die Radrillen aufwärts zu den Gleisen 5+6 zu quälen). Da geht also eine Bahnaufsicht mit, beseitigt die Seil-Sperre zu den Gleisen und lässt die Radfahrer ebenerdig zum Bahnsteig der Gleise 5+6. Vielleicht gibt es ähnliche Lösungen in anderen Bahnhöfen. .
Dänemark: (Stand 2018)
Bahn: Fahrräder, keine Tandems und Fahrradanhänger, können in vielen Regionalzügen, in allen Privatbahnen und in den IR-Zügen (Stellplatzreservierung zwischen 1.5. und 31.8. erforderlich) mitgenommen werden. Einzelne Züge, die keine Räder mitnehmen, sind mit einem durchgestrichenen Fahrradpiktogramm im Fahrplan gekennzeichnet.
S-Bahnen: in und um København werden Räder mitgenommen (Sperrzeiten werktags 6-9 und 15-18 Uhr).
Bus: 2-4 Fahrräder - Rollstühle und Kinderwagen haben Vorrang.
Fähren: Ausflugsschiffe nehmen Fahrräder mit.
Wenn die Bahnreise zu lange dauert, haben Fahrgäste ein Recht auf Entschädigung auch bei höherer Gewalt. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem heutigen Urteil klar und deutlich gemacht, aus Verbrauchersicht eine positive und richtige Entscheidung. Zukünftig ist es gleich, aus welchen Gründen ein Zug Verspätung hat, die Fahrgäste erhalten eine anteilige Erstattung des Fahrpreises vom Bahnunternehmen: 25 Prozent ab einer Stunde Verspätung und 50 Prozent ab zwei Stunden. Fahrgäste können dies ab sofort geltend machen. Der ökologische Verkehrsclub VCD kritisiert, dass der Europäische Gerichtshof die Pflicht zur Entschädigung im Falle höherer Gewalt ausschließlich für den Bahnverkehr festlegt. Michael Ziesak, VCD-Bundesvorsitzender: „In der Urteilsbegründung wird eine analoge Anwendung auf andere Verkehrsträger ausgeschlossen. Das ist Wettbewerbsverzerrung zu Lasten des Eisenbahnverkehrs und zu Gunsten der anderen Verkehrsträger.“ Der VCD gibt außerdem zu bedenken, dass Personenschäden oder auch Unwetter, die unter den Begriff »höhere Gewalt« fallen, gesamtgesellschaftliche Probleme sind. Es ist demnach schwer zu verstehen, dass allein die Bahnunternehmen für entstehende Mehrkosten durch Erstattungen aufkommen müssen. Zu befürchten ist auch, dass die Deutsche Bahn AG nun zum Fahrplanwechsel im Dezember die Fahrpreise anheben wird, um die Mehrkosten zu kompensieren.
Was müssen Fahrgäste im Falle einer Verspätung tun?
Weitere Themen sind in Arbeit !
Wichtige Adressen und Kontakte für Bahnreisende
Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland: Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland hat seinen Standort an der deutsch-französischen Grenze in Kehl am Rhein und liegt in direkter Nachbarschaft zur Eurometropole Straßburg und ist direkter Ansprechpartner für grenzüberschreitende Verbraucherfragen. Finanziert wird das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland von der Europäischen Kommission und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Fahrgastrechte - Übersicht über alle Regelungen Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen darüber, welche Entschädigung Ihnen bei Zugverspätungen, verpassten Anschlüssen oder ausgefallenen Zügen zusteht und was Sie tun müssen, um diese zu erhalten.
Fahrgastrechte.info Wir – das sind die meisten Eisenbahnverkehrsunternehmen in Deutschland – hoffen, dass Sie unsere Internetseite besuchen, um sich vor einer Reise über Ihre Rechte im Eisenbahnverkehr zu informieren.
Widerspruch, Schlichtung und nationale Durchsetzungsstelle: Wenn Sie mit den Entschädigungsentscheidungen nicht einverstanden sind, wenden Sie sich bitte an das Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main.
SÖP-Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. Fasanenstraße 81, 10623 Berlin Tel. 030-64499330 - söp_Beschwerdeformular Bahn - www.soep-online.de
Nordrhein-Westfalen: Schlichtungsstelle Nahverkehr Nordrhein-Westfalen, Mintropstr. 27, 40215 Düsseldorf, Tel. 0211-3809380 www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de
Niedersachsen / Bremen: Nahverkehr SNUB Schlichtungsstelle Niedersachsen und Bremen - Postfach 6025, 30060 Hannover - kontakt@nahverkehr-snub.de
Baden-Württemberg: Ombudsstelle Nahverkehr Baden-Württemberg c/o VDV-Landesgruppe Baden-Württemberg Postfach 801006, 70510 Stuttgart Ombudsstelle-BW@mail.ssb-ag.de
Republik Österreich (z.B. Außerfernbahn) Schienen-Control GmbH Praterstraße 62-64, A-1020 Wien Tel. +43 1 5050707 700 www.schienencontrol.gv.at
Nationale Durchsetzungsstellen für die Fahrgastrechte sind die Eisenbahnaufsichtsbehörden der Bundesländer sowie das Eisenbahn-Bundesamt
In den letzten Jahren wurden einige Verkehrsregeln europaweit harmonisiert. Trotzdem gibt es noch viele Regelungen, die in den unterschiedlichen Ländern Europas sehr unterschiedlich sind. Auch die Bußgelder für Verkehrsverstöße sind außerhalb Deutschlands wesentlich höher. Auf den Internetseiten von ADAC, ACE, AvD, ÖAMTC-Österreich, TCS-Schweiz und anderen finden sich vielfältige Information zu Urlaubsreisen mit dem Automobil in Europa. Zu berücksichtigen sind auch die Umweltzonen, die in immer mehr Großstädten in Europa eingerichtet wurden und werden, z.B. in Deutschland, Frankreich, den Niederlanden und anderen.
Viele Tipps zu Reisen mit dem Rad finden sich beim ADFC - Allgemeinen Deutschen Fahrradclub. Unter ADFC-ReisenPlus wurden von ADFC-Mitgliedern wichtige Informationen zusammengetragen. Auch wird im ADFC-Magazin Radwelt monatlich über Touren in Europa berichtet.
Dieser Bereich des Reisens ist in den letzten Jahren stark gewachsen. Aber die Infrastruktur an den Haltestellen, z.B. WCs, Informationen zu Verspätungen und Fahrgastrechte konnten nicht Schritt halten. Leider gibt es nur wenige Internetseiten zum Fernbus.
Liste mit Kundendienststellen der Auslandsbahnen: www.t1p.de/9zry9
Fahrgastrechteformular bei Verspätungen oder Ausfällen von DB-Zügen: www.t1p.de/xj4n
Falls Sie ein Online-Ticket über die DB Homepage oder den DB Navigator gebucht haben, können Sie Ihre Entschädigung auch online beantragen. Mehr Infos dazu hier: www.t1p.de/ijoi
Alternativ kann eine Beschwerde beim Eisenbahnbundesamt (EBA) eingereicht werden: www.t1p.de/o33d
Im Streitfall hilft die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) weiter: www.soep-online.de
Weitere Informationen bietet das Europäische Verbraucherschutzzentrum: www.t1p.de/b0vt
Ein hilfreiches Tool bietet die Online-Fahrplanauskunft der DB auf www.reiseauskunft.bahn.de. Dort kann unter ‚weitere Optionen‘ im Abschnitt ‚Fahrradmitnahme‘ ausgewählt werden, dass nur Verbindungen, die das grundsätzlich ermöglichen, aufgelistet werden. Ob tatsächlich auch ein Fahrradplatz verfügbar ist, zeigt ein kleines graues Fahrradsymbol in der Auflistung der vorgeschlagenen Verbindungen. Der Kauf von internationalen Fahrradkarten ist online dennoch nicht möglich. Wer allen Widrigkeiten zum Trotz mit Zug und Rad verreisen will, muss mit den Infos zur Wunschverbindung den Weg in ein DB-Reisezentrum oder eine DB-Agentur auf sich nehmen. Weitere Informationen zur Fahrradmitnahme bieten unter anderem die nationalen Bahngesellschaften:
DB (Deutschland): www.bahn.de
ÖBB (Österreich): www.oebb.at
SNCF (Frankreich): www.de.oui.sncf
DSB (Dänemark): www.dsb.dk
SJ (Schweden): www.sj.se
NS (Niederlande): www.ns.nl
PKP (Polen): www.intercity.pl
Ungarischen Staatsbahnen MÁV (www.jegy.mav.hu/
Seite des Verkehrsclubs der Schweiz (VCS) mit hilfreichen Infos zur Fahrradmitnahme in Europas Zügen: www.europamitdemzug.ch
Walder-Verlag - Reiseführer rund um Natur, Geschichte, Kunst und Kultur: Der Walder-Verlag bietet Reiseführer für verschiedene Regionen mit vielen Sehenswürdigkeiten, Bahnreiseführer bekannter Bahnstrecken, Radtourenführer entlang abwechslungsreicher Flusslandschaften und Wanderführer in verschiedenen Mittelgebirgslandschaften an. Neu im Programm sind 'online'-Reisemagazine zu beliebten Ausflugszielen in Europa.
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Redaktion: Ingrid Walder und Achim Walder
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